Gesetzgebung
Gesetz 10/2001
Gesetz 18/1991
Erwerb vom Eigentumsrecht
Eintreibung von Forderungen (Zahlungsaufforderungen)
Gründung von Handelsgesellschaften
Gesetz 10/2001 – betreff. mißbräuchlich beschlagnahmte Immobilien in dem Zeitraum: 6 März 1945- 22 Dezember 1989
Die verstaatlichte Immobilien, oder in welcher Form auch immer während des kommunistischen Regimes in den Besitz oder Eigentum des rumänischen Staates gelangt sind, konnten laut Gesetz 10/2001, geändert durch Gesetz 1/30.01.2009 zurückgefordert werden, die Anträge konnten innerhalb von ein Paar Monaten im Jahr 2001 eingereicht werden.
Die Änderung des Gesetzes 10/2001, durch das Gesetz 247/2005 und das Gesetz 1/2009 hat nicht die Eröffnung des Rechts zum Einreichen von Anträgen betreffend die Zurückforderung der verstaatlichten oder beschlagnahmten Immobilien ermöglicht, die Änderungen beziehen sich nur auf diejenigen, die im Jahr 2001 einen Antrag auf Erstattung oder Entschädigung eingereicht haben.
Die meisten Anträgen für die Erstattung in der Natur der Immobilien wurden gelöst, die Anträge für die Gewährung einer Entschädigung befinden sich im Prozeß der Lösung, diese Prozedur erfolgt allerdings ziemlich langsam, was wiederum dem Mangel an finanziellen Ressourcen zu danken ist.
Die Wiedereröffnung des Rechtes für Einreichen von Anträgen betreffend die Zurückforderung der verstaatlichten oder beschlagnahmten Immobilien kann in der Zukunft nur noch mit der Machtübernahme der politischen Führung erreicht werden, die diese Sache unterstützen, aber es hängt auch von den künftigen finanziellen Ressourcen des Staates ab, weil in dieser eventuellen Situation gibt es nur die Möglichkeit für Zuerkennung von Schadenersatz (die meisten Immobilien wurden bereits nach Ausland veräußert oder befinden sich im Zivilverkehr in Rumänien).
Gesetz 18/1991 – Grundbesitz-Gesetz
Die Grundstücke von Rumänien die kooperativisiert wurden, oder die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Boden, die der Staat von den Besitzern übernommen hat, konnten laut Gesetz 18/1991 zurückgefordert werden. Das Gesetz wurde mehrmals geändert, die letzte Änderung wurde durch das Gesetz 247/2005 gemacht.
Nach den oben genannten gesetzlichen Bestimmungen, konnte die Rückgabe von innerörtlichen und außerörtlichen Grundstücken in mehreren Stufen geltend gemacht werden, die letzte Frist für die Einreichung der Anträge war das Ende des Jahres 2005.
Diejenigen, die Antrag auf Rückerstattung aufgrund des Grundbesitz-Gesetzes eingereicht haben, wurden Eigentumstiteln erteilt, dieser Prozeß ist auch derzeit im Gange, Bedingung ist die Vorlage von Beweismitteln des ehemaligen Eigentumsrechts.
Eine der Bedingungen der Wiederherstellung des Eigentumsrechts zugunsten der ehemaligen Eigentümer oder deren Erben ist es, die rumänische Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Rumänien zu erwerben.
Zahlungsmahnung, eine rasche Möglichkeit zur Eintreibung von Schulden
Die aktuelle Gesetzgebung in Rumänien bietet die Möglichkeit in relativ kurzer Zeit einen Vollstreckungstitel zu bekommen, so dass der Anspruch der Gläubiger erfüllt wird. Darüber hinaus wurden die verfahrenstechnische Formen zum Erlangen des Vollstreckungstitels vereinfacht. Es wird eine Markengebühr und Gerichtsmarkengebühr im Wert von 40 lei bezahlt.
Wann ist ein Mahnbesheid erforderlich?
Ein MAhnbescheid wird für die Eintreibung von Schulden, Forderungen usw. nötig. Es ist einer der ersten und notwendigen Schritte in der Rückforderung von Beträgen und Werten. Der Mahnbescheid wird durch ein gerichtliches Verfahren realisiert, die Verfahrensweise ist von mittlerer Komplexität.
Die Zahlungsmahnung
Der Antrag zur Zahlungsmahnung wird dem zuständigen Gericht vorgelegt, zur Beurteilung der Sache in der ersten Instanz.
Es gibt zwei Bedingungen für die Zulässigkeit der Zahlungsmahnung:
- Existenz eines Dokuments, das die Zahlungsrechte und Pflichten bestätigt
- Existenz von sicheren, zahlungsfähigen und zumutbaren Forderungen
Rechtsanwalt – Zahlungsmahnung
Falls Sie die Einleitung des Verfahrens für die Eintreibung von Schulden möchten, und Sie erheben ein Verfahren für Zahlungsmahnung, können Sie mit einen Rechtsanwalt zusammenarbeiten, um:
- rechtliche Beratung zur Information und Vorbereitung von Gerichtssachen zu bekommen,
- Verfassen von Klagen, Dossiererstellung
- Dossiereinreichung
- Vertretung vor Gericht während des Prozesses
- Rechtliche Beratung während des gesamten Prozesses
- Verhandlungen mit der gegnerischen Partei für Lösung der Streitigkeit und Eintreibung der Forderungen
- Alle rechtliche Aktivitäten.
Es sollte darauf hingewiesen sein, dass obwohl die Tätigkeit, die der Anwalt in dem Prozess der Zahlungsmahnung ausübt nicht von einer sehr hohen Komplexität ist, ist die Assistenz eines Anwalts in einem solchen Prozess mehr als notwendig.
Das falsch dargestellte Gesichtspunkt, Motivation zur Sache kann der im Verfahren beteiligten Parteien ernsthafte Schädigungen verursachen.
Andere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Zahlungsmahnung
Die Aufforderung zur Zahlung ist eine restriktive Prozedur, bezüglich von Beweißmitteln, wo nur die Dokumente und keine Beweisen durch Zeugen akzeptiert werden.
Gemäß Art.4 Abs.2 der Regierungsverordnung Nr. 5/2001, kann der Richter zur Erläuterungen und Erklärungen auffordern.
Der Beschluss wodurch der Antrag abgelehnt wurde ist unwiderruflich. Die Verordnung die die Aufforderung zur Zahlung enthält, kann nur durch den Kreditnehmer angegriffen und gelöscht werden.
Rechtliche Grundlagen: Regierungsverordnung 5/2001, mit den nachträglichen Änderungen.
ZWANGSVOLLSTRECKUNG VON ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN, DIE DURCH EINEN GERICHTLICHEN BESCHLUSS ODER DURCH EINEN ANDEREN TITEL (IN DER REGEL EINE AUTENTHISCHE NOTARIELLE URKUNDE) FESTGELEGT WERDEN.
Die Zwangvollstreckung von Forderungen kann innerhalb einer Verjährungsfrist von 3 Jahren durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden.
Die Methoden der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher sind die folgende:
- Zwangsvollstreckung durch Pfändung der Einkommen des Kreditnehmers (Bankkonten, Gehalt, Rente, usw.)
- Zwangsvollstreckung der beweglichen Güter des Schuldners
- Zwangsvollstreckung der Immobilien des Schuldners, durchVersteigerung dieser Immobilien
Die erforderliche Formalitäten sind:
- Anschaffung des Vollstreckungstitels
- Erstellung des Antrags an den Gerichtsvollzieher
- Zahlung der Gebühren an den Gerichtsvollzieher
- Zahlung der Gebühren an den Anwalt (falls der Antrg durch einen Anwalt eingreicht wird)
- Bereitstellung aller Informationen, die im Besitz des Kreditgebers im Zusammenhang mit dem Vermögen oder Einkommen des Schuldners stehen.
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung werden durch die Eintreibung der Forderungen gedeckt.
Für die Gründung einer Handelsgesellschaft erforderliche Domumente
1. Reservation der Bezeichnung der Gesellschaft – Handelsregister;
2. Kapital der Gesellschaft – Bank (GmbH – mindestens 200 RON, AG – mindestens 2500 RON)
3. Gründungsurkunde
4. Nachweis des Sitzes:
● Auszug aus dem Grundbuch - (Gültigkeit: nicht älter als 6 Monate), Original - aktualisiert;
● Nutzniessungsvertrag oder Mietvertrag
● Einwilligung der Bewohner
● Einwilligung der Vereinigung der Eigentümer (Nr. Exit, Name und Unterschrift des Geschäftsführers oder des Präsidenten, Stempel)
5. Erklärung auf eigene Verantwortung, Unterschriftsprobe
6. Leumundzeugnis der Gründer und Geschäftsführer
7. Kopien der Ausweise der Gründer und Geschäftsführer
8. Steuermarke und gerichtliche Marke
Falls der alleinige Geschäftspartner oder einer der Geschäftspartnern eine juristische Person ist , werden zusätzlich noch folgende Dokumente gefordert:
- Gründungsakte der juristischen Person;
- Beschluss der Generalversammlung, wodurch die Gründung einer neuen Gesellschaft beschlossen wird, Gesellschaftsanteil, Name, Firmensitz, die von der juristische Person befugte Person, die die Gründungsurkunde unterschreiben wird;
- Aktualisierte Firmenauszug vom Handelsregister;
- Bonitätsbescheinigung von der Bank.
|